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Zweitpässe

Grundsätzlich darf laut Gesetz niemand in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Pässe besitzen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann.

Ein Zweitpass wird ausschließlich ausgestellt,

  • wenn aus beruflichen Gründen viel gereist wird und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht,
  • wenn Sie in einen Staat reisen wollen, der vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten wollen (zum Beispiel bei Einreise in arabische Staaten mit vorhandenen Einreisevermerken des Staates Israel).

Begründungen, die nur vorsorgliche oder allgemeine Aspekte enthalten reichen nicht aus. Es kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden. Auch wenn Sie bisher mehrere Pässe hatten, müssen Sie erneut die Gründe mitteilen.

Die Gültigkeit eines Zweitpasses beträgt sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.