Expressreisepässe und vorläufige Reisepässe
Muss eine Reise kurzfristig angetreten werden und reicht daher die Zeit nicht aus, um einen Reisepass zu beantragen, kann gegen Mehrkosten in Höhe von 32,00 Euro ein Expressreisepass beantragt werden. Ein als Expresspass beantragter Reisepass wird in der Regel innerhalb von fünf bis sieben Werktagen ausgestellt. Diese Frist kann von der Bundesdruckerei jedoch nicht garantiert werden.
Die gesamte Verwaltungsgebühr für die Beantragung eines Expressreisepasses beträgt 102,00 Euro beziehungsweise vor Vollendung des 24. Lebensjahres 69,50 Euro (Gültigkeit sechs Jahre). Für einen Expressreisepass mit 43 stempelbaren Seiten wird eine Verwaltungsgebühr von 124,00 Euro erhoben.