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Expressreisepässe und vorläufige Reisepässe

Muss eine Reise kurzfristig angetreten werden und reicht daher die Zeit nicht aus, um einen Reisepass zu beantragen, kann gegen Mehrkosten ein Expressreisepass beantragt werden. Ein als Expresspass beantragter Reisepass wird in der Regel innerhalb von vier Werktagen ausgestellt. Diese Frist kann von der Bundesdruckerei jedoch nicht garantiert werden.

Die Verwaltungsgebühr für die Beantragung eines Expressreisepasses beträgt 92,00 Euro beziehungsweise vor Vollendung des 24. Lebensjahres 69,50 Euro (Gültigkeit sechs Jahre). Für einen Expressreisepass mit 43 stempelbaren Seiten wird eine Verwaltungsgebühr von 114,00 Euro erhoben.

Vorläufige Reisepässe

Falls die rechtzeitige Ausstellung eines Reisepasses oder Expresspasses nicht mehr möglich ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass erhalten. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie sofort ausgehändigt, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können.

Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses beträgt 26,00 Euro. Die Geltungsdauer des vorläufigen Reisepasses beträgt ein Jahr.

Bitte beachten Sie, dass der vorläufige Reisepass keinen Chip mit biometrischen Daten enthält und dieser daher beispielsweise nicht zur visafreien Einreise in die USA berechtigt.