Reguläre Reisepässe
Anträge zur Ausstellung von Reisepässen sind beim zuständigen Bürgerbüro der alleinigen Wohnung beziehungsweise der Hauptwohnung zu stellen.
Die Beantragung des Reisepasses hat persönlich zu erfolgen. Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:
- aktueller Personalausweis, bisheriger Reisepass bzw. Kinderreisepass oder Kinderausweis mit Foto,
- eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, wenn bislang noch kein Ausweis oder Pass von der Stadt Erkrath ausgestellt worden sein sollte,
- ein biometrietaugliches Passfoto, welches nicht älter als drei Monate sein soll.
Die Produktion der Reisepässe dauert in der Regel etwa vier bis sechs Wochen.
Eine Benachrichtigung darüber, dass Ihr Reisepass zur Abholung bereit liegt, erfolgt nicht. Es wird daher empfohlen, nach drei (derzeit fünf) Wochen telefonisch oder persönlich im Bürgerbüro nachzufragen, ob Ihr Pass bereits geliefert wurde. Sie können den Reisepass im Bürgerbüro der Beantragung abholen (soweit nichts anderes vereinbart wurde).
Im Falle eines Umzugs in eine andere Gemeinde kann die Angabe des Wohnortes im Reisepass aktualisiert werden. Bei Namensänderungen ist eine Aktualisierung jedoch nicht möglich. Der Pass wird ungültig und ist neu zu beantragen.
Gebühren für reguläre Reisepässe
Die Verwaltungsgebühr für die Beantragung eines Reisepasses beträgt 70,00 Euro beziehungsweise vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 Euro (Gültigkeit sechs Jahre). Diese Reisepässe haben jeweils einen Umfang von 27 stempelbaren Seiten.
Für Vielreisende wird darüber hinaus ein Reisepass mit 43 stempelbaren Seiten angeboten. Die Gebühr zur Beantragung eines solchen Reisepasses beträgt 92,00 Euro.