Zahlungstermine
Bitte beachten Sie: Für Vorauszahlungen sind die Zahlungstermine zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres vorgegeben; Sonderzahlungen sind einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.
Gegen die Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrages können Sie nur beim Finanzamt Einspruch erheben.