Beginn und Ende der Steuerpflicht
Die Gewerbesteuerpflicht beginnt bei Einzelgewerben und bei Personengesellschaften zum Zeitpunkt, in dem erstmals alle Voraussetzungen erfüllt sind, die zur Aufnahme eines Gewerbebetriebes erforderlich sind. Sie endet mit der Betriebseinstellung.
Bei Kapitalgesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht mit der Eintragung in das Handelsregister und endet mit dem Abschluss jeglicher Tätigkeit.
Beginn und Ende der gewerblichen Tätigkeit in Erkrath ist dem Fachbereich Einwohner · Ordnung, Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten, anzuzeigen.