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Immobilien - Verkauf

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Sie wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt (sogennanntes Stichtagsprinzip). Das Stichtagsprinzip bedeutet, dass Änderungen während des Kalenderjahres sich erst für die Grundsteuer des nächsten Kalenderjahres auswirken.

Erst zum nächsten Jahr weist das Finanzamt mit einer Zurechnungsfortschreibung die neuen Eigentumsverhältnisse aus. Die Gemeinde Erkrath ist an diese Fortschreibung gebunden; sie hat keinen eigenen Handlungsspielraum. Der Veräußerer eines Grundstücks bleibt damit bis zur Fortschreibung steuerpflichtig.

Den Grundsteuerparteien steht es frei, sich privatrechtlich zu einigen.