Sprungziele
Seiteninhalt

Hinweise

Es wird gebeten, die Grundabgaben fristgemäß und vorzugsweise mit einem SEPA-Mandat zu zahlen. Nehmen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten rechtzeitig Kontakt zu uns auf. Gerne prüfen wir für Sie die Möglichkeit einer Stundung / Ratenzahlung. Sie vermeiden Unannehmlichkeiten, Arbeit und weitere Kosten durch eine Mahnung bzw. eine anschließende Zwangsvollstreckung.

Ein Widerspruch gegen einen Grundsteuerbescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Festgesetzte Forderungen sind bei Fälligkeit zu zahlen.