Berechnung der Grundsteuer
Die Grundsteuer wird nach einem mehrstufigen Verfahren berechnet: Grundlage der Berechnung durch das Finanzamt ist der Einheitswert des Grundbesitzes, der in den Steuermessbetrag einfließt. Hierauf wendet die Gemeinde den örtlichen Hebesatz an und setzt die Grundsteuer im Grundsteuerbescheid fest. Formel: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer.
Zu beachten: Gegen Festsetzungen im Steuermessbescheid kann nur beim zuständigen Finanzamt Einspruch erhoben werden. Den Bescheid haben Sie bereits vom Finanzamt erhalten.