Anträge
Alle Jugendlichen aus Erkrath können jederzeit Anträge in den Jugendrat einbringen. Sie müssen spätestens 18 Tage vor den Sitzungen schriftlich beim Vorstand eingehen.
Die Anträge an den Jugendrat können nur bearbeitet werden, wenn Name und Anschrift der oder des Jugendlichen auf dem Antrag angegeben sind.
Der Vorstand setzt die Anträge auf die Tagesordnung.
Der Jugendrat selbst hat weiterhin das Recht, Anfragen an die Verwaltung und Anträge an den Rat und seine Ausschüsse zu stellen.