Sitzungen / Arbeitskreissitzungen
Die Sitzungen des Jugendrates finden einmal im Monat statt. Die Beratung sowie die Beschlüsse erfolgen öffentlich.
Der bzw. die Vorsitzende und die zwei Stellvertretungen setzen mit dem Jugendamt die Tagesordnung fest und laden zu den Sitzungen ein. Die Einladungen müssen zehn Tage vor Sitzungstermin zugestellt sein.
Folgende Personen nehmen an den Sitzungen des Jugendrates teil:
• die stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertreter des Jugendrates
• die oder der Beauftragte für den Jugendrat der Stadt Erkrath