Wahl
Wählbar sind alle Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren.
Wählen dürfen ebenfalls alle Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren.
Der Jugendrat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, der aus einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzendem und zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern besteht. Es können Arbeitsgruppen zu aktuellen Themen gebildet werden. Die Jugendparlamentarierinnen und -parlamentarier sind für zwei Jahre im Amt.