Vollstreckung in Grundbesitz
- Eintragung von Zwangssicherungshypotheken oder –verwaltungen
- Durchführung von Zwangsversteigerungen
Diese Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz werden auf Antrag der Vollstreckungsbehörde durch das für das Grundstück zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) durchgeführt. Auskünfte über Zwangsversteigerungstermine erhalten sie beim Amtsgericht Mettmann.