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Vollstreckung in Grundbesitz

  • Eintragung von Zwangssicherungshypotheken oder –verwaltungen
  • Durchführung von Zwangsversteigerungen

Diese Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz werden auf Antrag der Vollstreckungsbehörde durch das für das Grundstück zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) durchgeführt. Auskünfte über Zwangsversteigerungstermine erhalten sie beim Amtsgericht Mettmann.