Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft
Die Verwaltung kann Auskunft über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verlangen. Diese Vermögensaufstellung bestätigt der Zahlungspflichtige mit der Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung (früherer Offenbarungseid). Werden solche Angaben im Verfahren verweigert, droht die Erzwingungshaft, bei falschen Angaben drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Diese wirtschaftliche Situation des Schuldners wird anderen Behörden digital offeriert, um die Information ihrerseits zu nutzen.
Reicht das bestätigte Vermögen nicht aus, die Schulden zu begleichen, oder wurde der Pflicht zur Abgabe einer Vermögensauskunft nicht nachgekommen, folgt die Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis. Es ist öffentlich und dient dazu, den Geschäftsverkehr vor nicht kreditwürdigen Schuldnern zu schützen.
Das bedeutet zum einen fehlende Kreditwürdigkeit und zum anderen gegebenenfalls Einschränkungen bei der Ausübung eines Gewerbes.