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Wer trägt die Prozesskosten und wie hoch sind diese?

Wer bereits Geld verdient bzw. ein Ausbildungsgehalt bekommt, kann dazu verurteilt werden, die Verfahrenskosten zu tragen. Die sind nicht so hoch, wie viele befürchten: Die reinen Verfahrenskosten betragen, ohne Zeugenauslagen, meist 50 bis 100 Euro. Teurer wird es, wenn Zeuginnen oder Zeugen einbestellt werden müssen oder Gutachten erforderlich sind.