Besteht nach einem Verfahren eine Vorstrafe?
Das Jugendgericht will Jugendlichen oder Heranwachsenden die Zukunft nicht unnötig erschweren. Daher werden fast alle Strafverfahren nur im Erziehungsregister eingetragen, in das in der Regel nur die Justiz (Staatsanwaltschaft und Gericht) Einblick hat. Das polizeiliche Führungszeugnis bleibt in den meisten Fällen ohne Eintrag. Die Jugendhilfe im Strafverfahren hilft bei Fragen hierzu. Weitere Informationen gibt es auch beim Bundeszentralregister (siehe „Externe Links”).