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Ist der Kontakt zur Jugendhilfe im Strafverfahren Pflicht?

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist grundsätzlich freiwillig. Allerdings dienen die Informationen, die das Gericht von der Jugendhilfe im Strafverfahren bekommt, dazu, ein den Lebensumständen der bzw. des Angeklagten angemessenes Urteil zu finden. Außerdem ist es sicherlich interessant, zumindest in groben Zügen zu erfahren, was auf einen zukommen kann. Nicht zuletzt trägt es zu einem positiven Gesamteindruck bei, wenn man bei dem Verfahren, zu dem auch der Bericht der Jugendhilfe im Strafverfahren gehört und mitwirkt.