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Wird ein Rechtsbeistand im Strafverfahren benötigt?

Laut Strafprozessordnung (StPO) und Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist nur in bestimmten Fällen eine Verteidigung zwingend vorgeschrieben; zum Beispiel wenn ein besonders schweres Delikt angeklagt ist oder die bzw. der Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzt. Dann bestellt das Gericht eine Pflichtverteidigerin oder einen Pflichtverteidiger oder es kann sich selbst um eine Anwältin oder einen Anwalt gekümmert werden. Bei den meisten Verfahren ist das nicht der Fall.

Ein Rechtsbeistand kostet Geld und in der Regel müssen die Kosten selbst getragen werden. (Ausnahme: Bei einem Freispruch werden die Kosten vom Staat übernommen). Eine Rechtsschutzversicherung kommt meist nicht für diese Kosten auf, da vorsätzliches Handeln häufig bei den Versicherungen ausgeschlossen ist.

Ob mit oder ohne Anwältin oder Anwalt: Die Aufgabe des Gerichtes ist in jedem Fall, ein gerechtes Urteil zu fällen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich ein Gespräch mit der Jugendhilfe im Strafverfahren.