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Können Bewerbungskosten erstattet werden?

Bewerbungskosten werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erstattet, wenn Sie:

  • arbeitslos sind
  • von Arbeitslosigkeit bedroht sind
  • ausbildungssuchend sind

Bevor Bewerbungen versandt werden, muss ein Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gestellt werden. Da dieser nicht im Internet bereitgestellt wird, ist dies – nach vorheriger telefonischer Terminabsprache – nur persönlich möglich.

Nachdem Sie die Zustimmung für die Erstattung erhalten haben, können Sie Bewerbungen verschicken und bekommen im Anschluss einen Teil der Kosten erstattet. Viele Arbeitsagenturen oder Jobcenter erstatten pauschal einen Betrag von fünf Euro, jedoch liegt die Höhe der Erstattung im Ermessen der jeweiligen Sachbearbeiterin bzw. des jeweiligen Sachbearbeiters. Mit einer Eingliederungsvereinbarung erhalten Sie in der Regel ein Formular, in das Sie Ihre Bewerbungen eintragen. Dieses Formular dient später als Nachweis, dass Sie Bewerbungen tatsächlich verschickt haben. Die Anschreiben und die Antworten der angeschriebenen Unternehmen dienen ebenfalls als Nachweis.