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Wie lange dauert die Berufsschulpflicht?

Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule, eines anderen Bildungsganges der Berufsschule oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II (zum Beispiel gymnasiale Oberstufe).

Bei Beginn der Berufsausbilung vor Vollendung des 21. Lebensjahres besteht bis zum Ende der Ausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule.

Beginnt die Berufsausbildung nach Vollendung des 21. Lebensjahres, besteht eine Berechtigung zum Besuch der Berufsschule für die Dauer der Ausbildung.

Gemäß § 38 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG) dauert die Schulpflicht für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18.Lebensjahr vollenden. Hierbei ist zu beachten, dass das Schuljahr gemäß § 7 Abs. 1 SchulG am 01. August beginnt und am 31. Juli endet, unabhängig von der Lage der Sommerferien.