Für dringend notwendige Transporte, die nachweislich nicht an Werktagen durchgeführt werden können, kann die Straßenverkehrsbehörde eine Befreiung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie der Ferienreiseverordnung erteilen.
Die Gebühr für die Befreiung richtet sich nach der „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“ und liegt zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro. Sie richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und dem durch die Genehmigung zu erwartenden Gewinn.