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Markierungen an städtischen Straßen und Parkplätzen werden von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Neue Fahrbahnmarkierungen können formlos bei dieser Stelle beantragt werden.

Bereits bestehende, schlecht zu erkennende beziehungsweise abgefahrene Markierungen werden von der Abteilung Straßen erneuert.