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Für die Erstellung von Grundstückszufahrten ist häufig ein Überfahren des Gehwegs nötig. Um Fahrzeuge und Bausubstanz zu schonen, kann hierfür formlos eine Absenkung des Bordsteins beantragt werden.

Der schriftlichen Beantragung sollte ein Luftbild des Grundstücks beiliegen, in dem Lage und Maße der geplanten Absenkung eingezeichnet sind.

Die Kosten für die Bordsteinabsenkung sind vom Antragsstellenden zu übernehmen. Die Arbeiten dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, die in der Handwerksrolle für Tiefbau eingetragen sind. Die ausführende Firma ist der Abteilung Straßen im Vorfeld mitzuteilen.