Ärztliche Bescheinigung zur Vorlage bei Arbeitsstellen
Jugendliche müssen vor Aufnahme einer beruflichen Beschäftigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Der hierfür erforderliche Untersuchungsberechtigungsschein (auch für die Nachuntersuchung) wird bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt. Die Beantragung muss persönlich oder durch einen Erziehungsberechtigten unter Vorlage des Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses erfolgen. Die Zustellung auf dem Postweg ist nicht möglich.
Die Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen ist gebührenfrei.