Elternbeiträge für Kinder in einer Kindertagesstätte
Nachdem ein Betreuungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung abgeschlossen wurde, wird die Höhe des Elternbeitrages vom Jugendamt festgesetzt.
Die Höhe des Elternbeitrages orientiert sich an Ihrem Einkommen und an der von Ihnen gewählten Betreuungsform. Im Elternbeitrag sind die Kosten für ein Mittagessen nicht enthalten. Dieses ist an die Trägerin bzw. den Träger der Einrichtung zu zahlen und in Erkrath unterschiedlich hoch. In städtischen Kindertageseinrichtungen beträgt es derzeit 69,00 Euro pro Monat.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Elternbeitragssatzung sowie der Beitragstabelle unter „Dokumente“.
Für alle Kinder, die bis zum 30.09. eines Jahres vier Jahre alt werden, werden ab dem 01.08. des gleichen Jahres keine Elternbeiträge mehr erhoben (§ 50 Absatz 1 KiBiz).
Die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder gilt auch dann, wenn eines der Kinder bereits nach § 50 Absatz 1 KiBiz (siehe oben) befreit ist. Dann sind auch alle anderen Geschwisterkinder solange beitragsfrei. Bei mehreren Kindern einer Familie in Kindertagesbetreuung (KiTa und/oder Kindertagespflege) wird nur ein Beitrag für das „teuerste“ Kind erhoben. Die anderen Geschwisterkinder sind dann beitragsfrei.
Weitere Informationen finden Sie unter „Häufige Fragen“.
Voraussetzungen
- Betreuungsvertrag
- Vorlage der erforderlichen, vollständigen Einkommensunterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Verbindliche Erklärung zum Einkommen
- Nichtselbständige Arbeitnehmer und geringfügig Beschäftigte: Dezember-Abrechnung des Vorjahres und eine aktuelle Abrechnung; oder Steuerbescheid
- Selbständige: Gewinnermittlung/BWA aus dem Vorjahr; gegebenenfalls den aktuellsten Steuerbescheid
- Sozialleistungsempfänger: Bewilligungsbescheid aus dem Vorjahr und den aktuellsten Bescheid
- Rentenleistungen, Kranken-/Verletztengeld: Bewilligungsbescheid aus dem Vorjahr und den aktuellsten Bescheid
- Miet-/Pachteinnahmen: Mietvertrag + Zahlungsbelege; gegebenenfalls den aktuellsten Steuerbescheid
- bei Pflegekindern wird zudem ein Nachweis über das Pflegeverhältnis benötigt
Kosten
Eine Verwaltungsgebühr wird nicht erhoben.
Der Elternbeitrag ist abhängig vom Betreuungsumfang, dem Alter des Kindes und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern. Die Einkommenseinstufungen sind der Elternbeitragssatzung zu entnehmen.
Verfahrensablauf
Nach Aufnahme Ihres Kindes in einer Kindertagesstätte (KiTa) wird die verbindliche Einkommenserklärung durch das Jugendamt von den Eltern angefordert.
Diese Erklärung ist mit den entsprechenden Nachweisen innerhalb der gesetzten Frist beim Jugendamt einzureichen.
Die verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen zur Festsetzung des Elternbeitrags können Sie schriftlich, persönlich oder online über das Serviceportal einreichen.
Nach Einreichung der geforderten Unterlagen wird eine Einkommensberechnung durchgeführt. Aufgrund dieser Berechnung werden die Eltern, oder die Ihnen rechtlich gleichgestellten Personen, einer Jahreseinkommensstufe zugeordnet. Anhand dieser Einstufung richtet sich der zu zahlende Beitrag. Die Einkommenszuordnung sowie die Beitragsfestsetzung werden Ihnen durch einen Bescheid bekannt gegeben.
Sollten auch nach mehrfacher Aufforderung nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen, wir der Höchstbeitrag zwangsfestgesetzt.
Änderungen der Einkommensverhältnisse sind unverzüglich und unaufgefordert dem Jugendamt mitzuteilen.
Das Elterneinkommen wird zusätzlich jährlich von Amts wegen überprüft.
Sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, so verwenden Sie bitte das Formular
Bearbeitungsdauer
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt bei ein bis drei Monaten.
Frist
Die Abgabefrist beträgt 14 Tage ab Briefdatum.
Rechtsgrundlagen
- § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- §§ 49, 50, 51 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
- Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und von Kindertagespflege in der Stadt Erkrath
Zusätzliche Informationen
Die Stadt Erkrath bietet Ihnen die Möglichkeit, fällige Beträge kostenfrei und bequem per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen. Dazu müssen Sie lediglich der Stadt Erkrath einmalig ein SEPA-Mandat erteilen. Somit ersparen Sie sich die Überweisung und bei regelmäßigen Zahlungen die Einrichtung eines Dauerauftrages.
Haben Sie bereits ein SEPA-Mandat erteilt, denken Sie bitte bei einem Wechsel Ihres Kontos auch daran, uns diese Änderung mitzuteilen. Dazu können Sie selbstverständlich auch die Ihnen von Ihrer Bank zur Verfügung gestellten Vordrucke nutzen.
Weitere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung „Zahlungsverkehr“.