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Weitere Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
- Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit
- Federführung bei Wechsel von Zuständigkeiten (zum Beispiel Umzug von Leistungsberechtigten)
- Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber anderen Leistungsträgern
- Vorbereitung von Entgeltvereinbarungen mit Anbietenden von Jugendhilfe