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Der Baumschutz gehört zu den Maßnahmen des kommunalen Naturschutzes und dient in erster Linie dem Schutz von Bäumen von mechanischen oder chemischen Beschädigungen. In Erkrath sind Voraussetzungen für den Schutz des Baumbestandes auf allen öffentlichen und privaten Grundstücken mittels der Satzung zum Schutze des Baumbestandes geschaffen worden.

Nach Maßgabe dieser Satzung wird der Baumbestand zur

  • Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,
  • Gestaltung und Pflege des Orts- und Landschaftsbilds,
  • Sicherung der Naherholung,
  • Abwehr schädlicher Einwirkungen,
  • Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas,
  • Erhaltung eines artenreichen Baumbestands sowie zur
  • Förderung von Naturverständnis und Umweltbewusstsein

geschützt.

Für die Fällung von von der Baumschutzsatzung ausgenommenen Bäumen benötigen Sie keine Fällgenehmigung. Möchten Sie auf Ihrem Grundstück einen geschützten Baum fällen, informieren Sie sich bitte zunächst bei der hier angegebenen „Ansprechperson“.

Den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Fällung oder Veränderung geschützter Bäume können Sie direkt online über das Serviceportal stellen oder als PDF unter „Dokumente“ herunterladen.

Generell geschützte Bäume

Geschützt sind:

  • Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern (gemessen in einem Meter Höhe) sowie
  • mehrstämmige Bäume, bei denen wenigstens ein Stamm einen Umfang von mindestens 50 Zentimetern hat.

Folgende spezielle Baumarten sind besonders geschützt:

  • heimische Zitter- und Schwarzpappeln,
  • Walnussbäume,
  • Esskastanien und hochstämmige Obstbäume,
  • Eiben,
  • Kiefern,
  • Lärchen und
  • Ginkobäume.

Von der Satzung ausgenommene Bäume

Hybrid-Pappeln, Obstbäume und Nadelbäume, sowie Bäume, die weniger als 2,5 Meter von einem vorhandenen Gebäude entfernt stehen, sind von der Satzung ausgenommen.