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Befreiung von der Ausweispflicht

Sind Personen, für die Ausweispflicht besteht, stark pflegebedürftig oder soweit gesundheitlich eingeschränkt, dass eine Teilnahme am öffentlichen Leben nicht mehr möglich ist und dies nicht nur vorübergehend der Fall ist, kann auf Antrag eine Befreiung von der Ausweispflicht erteilt werden. Über diese Befreiung wird ein schriftlicher Nachweis ausgestellt. Der Nachweis dient zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Behörden und ähnlichen Einrichtungen. Er stellt jedoch kein Reisedokument dar und kann nicht zur persönlichen Identifikation genutzt werden.

Die Befreiung ist schriftlich oder durch persönliche Vorsprache einer oder eines Bevollmächtigten, ansonsten formlos, zu beantragen. Dem Antrag soll ein ärztliches Attest beigefügt werden, welches die dauerhafte Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit bescheinigt. Bei Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro gerne zur Verfügung.