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Online-Funktion des Personalausweises

Mit der Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich sicher im Internet oder an Automaten aus und können Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten elektronisch erledigen. Weitere Informationen dazu gibt es im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

Aktivierung & PIN

Die Online-Funktion ist grundsätzlich eingeschaltet, ein Abschalten auf besonderen Wunsch ist nicht mehr möglich. Nur bei Minderjährigen, die bei der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bleibt die Online-Funktion deaktiviert. Sie kann aber nach dem Erreichen des 16. Lebensjahres auf Wunsch zugeschaltet werden. Die Zugangsdaten inklusive der PIN und PUK zur Benutzung der Online-Funktion werden mit einem separaten Anschreiben der Bundesdruckerei übersandt.

Bei der Beantragung Ihres neuen Personalausweises erhalten Sie zudem umfangreiche Informationen über die Funktionalität des Dokumentes.

Wenn Sie Ihren initialen PIN-Brief (mit Transport-PIN und PUK) nicht mehr finden können oder wenn Sie Ihre selbstgewählte PIN vergessen haben, müssen Sie derzeit für die Ausstellung einer neuen PIN einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren.

Für die PIN-Rücksetzung brauchen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Ihre eID-Karte
  • eine aktuelle deutsche Meldeadresse
  • ein geeignetes Smartphone
  • die installierte AusweisApp2

Funktionen

Die Online-Ausweisfunktion wird auch eID genannt ermöglicht online im Internet oder an Bürgerterminals eine eindeutige Identifizierung mit dem Personalausweis.

Die Unterschriftenfunktion ermöglicht eine rechtsverbindliche Unterzeichnung von digitalen Dokumenten. Hierzu muss ein Signaturzertifikat erworben und auf den Ausweis geladen werden.

Der Chip des Personalausweises speichert mit der Biometriefunktion ein Lichtbild des Besitzers und auf Wunsch auch die Fingerabdrücke. Diese Daten können speziell ermächtigten Behörden zur Überprüfung der Personalien auslesen, sodass Betrugsversuche mit verlorenen oder gestohlenen Ausweisen schnell erkannt werden.

Anwendungen

Der Online-Ausweis kann in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden, je nach Bundesland oder Behörde. Eine Auflistung dieser Bürgerdienste finden Sie hier.

Verlust

Beim Verlust Ihres Personalausweises kann die Online-Funktion gesperrt werden. Dies ist im Bürgerbüro möglich und über die allgemeine Sperrhotline 116 116. Bei Wiederauffinden eines gesperrten Dokumentes kann dieses im Bürgerbüro wieder freigeschaltet werden. Die Persönliche Identifikationsnummer (PIN) zur Benutzung der Online-Funktion kann bei Bedarf geändert werden. Dies ist im Bürgerbüro ebenfalls möglich.