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Vorläufige Personalausweise

In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis direkt im Bürgerbüro ausgestellt werden. Für die Antragstellung werden benötigt:

  • ein biometrietaugliches Passfoto, welches nicht älter als drei Monate sein soll,
  • der abgelaufene Personalausweis bzw. Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde.

Der vorläufige Personalausweis ist längstens drei Monate gültig und kann sofort nach dessen Beantragung mitgenommen werden. Die Gebühr zur Ausstellung beträgt 10,00 Euro. Mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises soll gleichzeitig die Beantragung eines dauerhaften Dokumentes erfolgen.

Hinsichtlich der Beantragung durch Minderjährige sind besondere Regelungen zu beachten, siehe „Besonderheiten für Kinder und Jugendliche“.

Wenn ein gültiger Reisepass vorhanden ist, kann kein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Sofern ein Nachweis über die Meldeanschrift notwendig ist, kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden.