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Besonderheiten für Kinder und Jugendliche

Frühestens vier Wochen vor Vollendung des 16. Lebensjahres können Jugendliche selbst einen Ausweis beantragen, wenn sie bereits ein Ausweisdokument mit Foto besitzen (Kinderreisepass, Kinderausweis, Reisepass). Wenn kein entsprechender Identitätsnachweis vorgelegt werden kann, ist bei der Beantragung die Begleitung durch eine erziehungsberechtigte Person, die sich ausweisen kann, erforderlich. Die Abholung ist bei Vollendung des 16. Lebensjahres ohne Beteiligung der Erziehungsberechtigten oder durch Bevollmächtigte möglich.

Soll für Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis beantragt werden, ist es ausreichend, wenn ein Elternteil bei der Beantragung persönlich anwesend ist und eine Erklärung des anderen Elternteils sowie dessen Personalausweis oder Reisepass vorlegt. Eine Abholung des Ausweises für Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 16. Lebensjahres erfordert die Begleitung durch einen Elternteil oder dessen Bevollmächtigung. Die alleinige Abholung durch Bevollmächtigte ist möglich.