Beantragung des Personalausweises
Anträge zur Ausstellung von Personalausweisen sind beim Bürgerbüro der alleinigen Wohnung bzw. der Hauptwohnung zu stellen.
Die Beantragung des Personalausweises hat persönlich zu erfolgen. Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:
- den bisherigen Personalausweis, einen Reisepass bzw. Kinderreisepass, oder
- eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, wenn bislang noch kein Ausweis oder Pass von der Stadt Erkrath ausgestellt worden sein sollte,
- ein biometrietaugliches Passfoto, welches nicht älter als sechs Monate sein soll.
Seit August 2021 sind alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland bei der Beantragung von Personalausweisen verpflichtet, die Abdrücke ihrer beiden Zeigefinger elektronisch scannen und auf dem Chip des Ausweises speichern zu lassen.
Die Verwaltungsgebühr für die Beantragung eines Personalausweises beträgt 37,00 Euro (Gültigkeit zehn Jahre) bzw. vor Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 Euro (Gültigkeit sechs Jahre). Die Produktion des Personalausweises dauert circa zwei bis drei Wochen.