Sprungziele
Seiteninhalt

Verkehrsberuhigte Bereiche werden von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet und eingerichtet.

Ein Antrag für eine Neueinrichtung eines solchen Bereichs kann formlos, schriftlich an die „Ansprechperson“ gerichtet werden.

Die Regelungen, die innerhalb dieser Bereiche gelten, entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt unter „Dokumente“.