Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung kann die Straßenverkehrsbehörde Verkehrszeichen anordnen. Die Neuaufstellung von Verkehrszeichen kann bei dieser Stelle formlos und schriftlich beantragt werden.
Über beschädigte, verschmutzte oder entwendete Verkehrszeichen unterrichten Sie bitte die Abteilung Bauhof.