Gebühren
Die Ausstellung von (Personenstands-)Urkunden ist für Sozialversicherungszwecke kostenlos. In allen anderen Fällen kostet die Urkunde eine Gebühr, die je nach Urkunde unterschiedlich hoch ist. Die einzelnen Gebühren für die Urkunden – nach den derzeit gültigen Sätzen – entnehmen Sie bitte der unter Dokumente aufgelisteten Darstellung.
Urkunden werden bei persönlicher Vorsprache (mit Personalausweis oder Reisepass) und der entsprechenden Gebühr in bar ausgestellt und ausgehändigt. Bei schriftlicher Anforderung werden die Urkunden nur gegen Vorkasse ausgestellt und übersandt.
Die entsprechende Gesamtgebühr für die bestellten Urkunden überweisen Sie bitte vorab unter Angabe des unten genannten Verwendungszweckes und Ihres Familiennamens auf das folgende Konto der Stadt Erkrath
IBAN: DE78 3015 0200 0003 4000 25
BIC: WELADED1KSD
Kreissparkasse Düsseldorf
Verwendungszweck: SK 02050100/431100 Familienname
Wenn Ihre schriftliche Urkundenbestellung vorliegt und der Zahlungseingang der Gebühr bei der Stadt Erkrath vermerkt ist, wird die angeforderte Urkunde zugesandt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie berechtigt sind, die Urkunde anzufordern und die entsprechenden Personenstandsbücher im Standesamt Erkrath geführt werden.