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Abmeldung und Kündigung

Eine vorzeitige, unterjährige Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten bei der Abteilung Schule ist mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum Ersten eines Monat möglich bei Änderung hinsichtlich der Personensorge für das Kind, Wechsel der Schule, längerfristige Erkrankung des Kindes (mindestens vier Wochen) oder Arbeitslosigkeit eines Erziehungsberechtigten.

Ein Kind kann durch den Abteilung Schule von der Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten der offenen Ganztagsschule ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss erfolgt insbesondere, wenn das Verhalten des Kindes ein weiteres Verbleiben nicht zulässt, das Kind das Angebot nicht regelmäßig wahrnimmt, die Erziehungsberechtigten ihren Entgeltzahlungen nicht nachkommen, die erforderliche Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten von diesen nicht mehr möglich gemacht wird oder die Angaben, die zur Aufnahme geführt haben, unrichtig waren bzw. sind.