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Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem Eheschließungstermin möglich. Bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung erhalten Sie, sofern alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, eine gebührenfreie Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung der Eheschließung und die Terminbestätigung.

Die Anmeldung der Eheschließung ist ausschließlich mit Terminvereinbarung möglich. Während den Öffnungszeiten des Standesamtes werden keine Anmeldungen von Eheschließungen durchgeführt.

Eheschließungen finden in Erkrath im Trauzimmer des Standesamtes im Rathaus Erkrath statt. Im Trauzimmer ist Platz für 15 Personen (inklusive Brautpaar). Bitte beachten Sie, dass das Trauzimmer nicht barrierefrei zugänglich ist. Wir bieten zudem Trauungen außerhalb des Trauzimmers an Samstagen an.

Zuständigkeit

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung einer Eheschließung ist das Standesamt der Gemeinde, in welcher einer der beiden verlobten Personen ihren Wohnsitz hat.

Hat eine Verlobte oder ein Verlobter mehrere Wohnsitze oder haben die Verlobten unterschiedliche Wohnsitze in jeweils anderen Orten, so können die Verlobten auswählen, an welchem (Wohnsitz-)Standesamt sie die Anmeldung der Eheschließung durchführen wollen.

Ist eine der verlobten Personen nicht in Erkrath gemeldet, muss diese bei der Anmeldung der Eheschließung eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (nicht älter als 14 Tage) vom Bürgerbüro deren Wohnortes vorlegen.

Sie wohnen beide nicht in Erkrath?

Sollten Sie beide nicht in Erkrath wohnhaft sein, so müssen Sie zunächst in Ihrem (Wohnsitz-)Standesamt die Eheschließung anmelden.

Erst wenn die Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind, lassen Sie sich von Ihrem zuständigen Standesamt die vollständigen Unterlagen für die Eheschließung in einem verschlossenen Umschlag aushändigen oder lassen Sie die Unterlagen direkt von Ihrem (Wohnsitz)-Standesamt an das Standesamt Erkrath per Post zusenden.

Persönliche Anmeldung

Die Eheschließung soll von beiden Verlobten persönlich angemeldet werden.

Ist einer von Ihnen an einer persönlichen Vorsprache im Standesamt Erkrath gehindert, muss mit einer Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (Beitrittserklärung) dargelegt werden, dass die nicht anwesende Person mit der Anmeldung der Eheschließung durch die antragstellende Person einverstanden ist.

Können Sie beide aus wichtigem Grund nicht ins Standesamt kommen, können Sie mit der Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (Beitrittserklärung) einen Bevollmächtigten mit der Anmeldung der Eheschließung beauftragen.

Schriftliche Anmeldung

Wenn Sie in einem Standesamt einer anderen Stadt heiraten möchten, können Sie die Anmeldung der Eheschließung auch schriftlich vornehmen. Hierfür muss mindestens einer von Ihnen in Erkrath wohnhaft sein.

Nutzen Sie hierfür bitte das PDF-Dokument zur schriftlichen Anmeldung der Eheschließung und senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Dokument anschließend per Post an Stadt Erkrath, Abteilung Einwohner, Bahnstraße 16, 40699 Erkrath.

Notwendige Unterlagen

Welche Unterlagen und Urkunden Sie für die Anmeldung der Eheschließung benötigen und wo Sie im Einzelfall diese Unterlagen und Urkunden beschaffen können, erfahren Sie am besten persönlich im Standesamt.

Beachten Sie bitte, dass ausländische Schriftstücke und Urkunden im Original vorzulegen sind. Zusätzlich ist immer eine Übersetzung notwendig, in der Regel gefertigt durch eine Übersetzerin oder einen Übersetzer (von einem deutschen Oberlandesgericht (OLG) ermächtigt). Die ermächtigten Personen können Sie beim Oberlandesgericht Düsseldorf (Telefon 0211 4971-447) oder über die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank in Erfahrung bringen.

Sind Sie beide seit der Geburt deutsche Staatsangehörige, volljährig und nicht im Ausland geboren, werden je nach aktuellem Familienstand grundsätzlich folgende Unterlagen benötigt:

Beide Verlobte sind ledig und ...

...haben keine gemeinsamen Kinder:    

  • gültige Personalausweise oder Reisepaesse beider Verlobten,                
  • neu ausgestellte, beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister (zu erhalten beim Standesamt an Ihrem Geburtsort).

oder haben gemeinsame Kinder:

  • gültige Personalausweise oder Reisepaesse beider Verlobten,
  • neu ausgestellte, beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister (zu erhalten beim Standesamt an Ihrem Geburtsort),
  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister je gemeinsamem Kind (erhältlich im Standesamt des Geburtsortes des jeweiligen Kindes),
  • falls der Vater des Kindes nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist, ist zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung vorzulegen.

Ein Verlobter ist ledig, der andere geschieden

  • gültige Personalausweise oder Reisepässe beider Verlobten,
  • neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich im Standesamt am Geburtsort)

Für die geschiedene oder verwitwete Person sind zusätzlich folgende Dokumente erforderlich:

  • neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk (erhältlich im Standesamt, bei dem die letzte Ehe geschlossen wurde).
  • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen (zum Beispiel Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurkunden).

Sollten Sie außerdem gemeinsame Kinder haben, benötigen wir noch folgende Dokumente:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister je gemeinsamem Kind (erhältlich im Standesamt des Geburtsortes des jeweiligen Kindes),
  • falls der Vater des Kindes nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist, ist zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung vorzulegen.

Beide Verlobte sind geschieden oder verwitwet

  • gültige Personalausweise oder Reisepässe beider Verlobten,
  • neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich im Standesamt am Geburtsort,
  • neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk (erhältlich im Standesamt, bei dem die letzte Ehe geschlossen wurde).
  • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen (zum Beispiel Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurkunden).

Sollten Sie außerdem gemeinsame Kinder haben, benötigen wir noch folgende Dokumente:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister je gemeinsamem Kind (erhältlich im Standesamt des Geburtsortes des jeweiligen Kindes),
  • falls der Vater des Kindes nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist, ist zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung vorzulegen.

Gebühren

Für die Prüfung der Ehefähigkeit im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung ist eine Gebühr in Höhe von 65,00 Euro (falls die Verlobten beide Deutsche sind) oder von 110,00 Euro (bei Beteiligung mindestens einer ausländischen Staatsangehörigen) zu zahlen. Weitere Gebühren können hinzukommen.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch ein Stammbuch für die Familie in verschiedenen Ausführungen an. Die Preise hierfür liegen – je nach Material – zurzeit zwischen 37,00 und 41,00 Euro.

Gebühren für Samstagstrauungen

Für die Samstagstrauungen werden zusätzlich 140,00 Euro verlangt. Eventuell können aber noch weitere Kosten entstehen. Diese müssen dann ebenfalls von Ihnen gezahlt werden. Hierbei handelt es sich nur um die verwaltungsseitig entstandenen Gebühren.

Kosten für die Anmietung der unter Trauungstermine genannten privaten Räumlichkeiten sind mit der jeweiligen anbietenden Person direkt zu klären.

Trauungstermine

  • Freitag vormittags von 08:00 bis 12:00 Uhr,
  • unter Vorbehalt jeder erste Samstag im Monat (April bis Oktober) von 09:00 bis 13:00 Uhr
  • und nach Terminabsprache

Trauungen außerhalb des Standesamtes

An jedem ersten Samstag im Monat – von April bis Oktober – werden Trauungen außerhalb des Trauzimmers und im Trauzimmer des Standesamtes angeboten. Die Trauungen können zwischen 09:00 und 13:00 Uhr beginnen.

Weiterhin sind Außentrauungen grundsätzlich jeden Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr möglich.

Für die Trauungen außerhalb der Räume des Standesamtes stehen die unten genannten Räumlichkeiten zur Verfügung. Die zum Trauzimmer gewählten Räume werden durch die Gastronomen beziehungsweise den Verein Sternwarte Neanderhöhe Hochdahl e.V. dem Anlass entsprechend gestaltet.

Folgende örtlichen gastronomischen Betriebe bieten Ihre Räumlichkeit als Trauzimmer an:

  • Café Neandertal No. 1
    Neandertal 1, 40699 Erkrath
  • Historischer Wartesaal 1. Klasse
    Alter Erkrather Bahnhof, Melles & Stein Messe Service AG, Bahnstraße 1, 40699 Erkrath
  • Stellarium (Planetarium) im Bürgerhaus Hochdahl
     
    Seiteneingang, Sedentaler Straße 105, 40699 Erkrath
  • ESSENSIO Health & Sports Club
    Freiheitstraße 50, 40699 Erkrath
  • Erlebnisturm Höhlenblick an der Fundstelle des Neanderthalers
    Mettmanner Straße, 40699 Erkrath
    (weitere Infos gibt es hier)

Die Absprachen hinsichtlich der Anmietung sowie der Abwicklung der Kosten für die oben genannten Räume erfolgen unmittelbar zwischen Brautpaar und Anbieter.

Der standesamtliche Trautermin kann grundsätzlich nach persönlicher Vorsprache und gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 55,00 Euro im Standesamt reserviert werden.
Hierfür ist eine Rücksprache mit dem Standesamt erforderlich.

Kontakt zum Standesamt

Persönliche Rücksprachen vor Ort sind derzeit nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die entsprechenden Rufnummern sind unter „Ansprechperson“ hinterlegt.

Generelle Anfragen können zudem auch per Mail an standesamt@erkrath.de geschickt werden. Informationen per Fax senden Sie bitte an die Faxnummer 0211 2407-3403.