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Kosten

Die Höhe der Entgelte, je nach Betreuungszeit und Einkommenshöhe, ergibt sich aus der Satzung der Stadt Erkrath über die Erhebung von Entgelten im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“.

Nehmen mehrere Kinder von einer zahlungspflichtigen Person ein außerordentliches Angebot der offenen Ganztagsschule wahr, sind nur für ein Kind Entgelte zur erheben. Als Zahlkind gilt das Kind, für das sich der höchste Beitrag ergibt. Besuchen neben dem offenen Ganztagskind ein weiteres oder mehrere Kinder von Zahlungspflichtigen gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder werden in der Tagespflege betreut, so werden von dem offenen Ganztagskind für die Wahrnehmung des außerunterrichtlichen Angebots der offenen Ganztagsschule keine Entgelte erhoben. 

Für das tägliche warme Mittagessen fallen Kosten in Höhe von zurzeit 53,00 Euro pro Monat an.

Informationen zur Satzung und zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie unter „Dokumente“.