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Allgemeines

Die Anmeldung ist für die Dauer eines Schuljahres bindend (01.08. bis 31.07.) und verpflichtet zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an fünf Tagen pro Woche bis 16:00 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15:00 Uhr. Die offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges Angebot der Stadt Erkrath und des Landes Nordrhein Westfalen. Den Eltern wurde vom Gesetzgeber kein Rechtsanspruch auf einen Platz eingeräumt. Dennoch ist die Stadt Erkrath bemüht, ausreichend Plätze zur Verfügung zu stellen.

Alle offenen Ganztagsschulen haben ein von der Schulkonferenz beschlossenes Ganztagskonzept.

Vertragsgrundlage ist die Anerkennung der geltenden Satzung für die offene Ganztagsschule.