Seiteninhalt
Beide Verlobte sind geschieden oder verwitwet
- gültige Personalausweise oder Reisepässe beider Verlobten,
- neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich im Standesamt am Geburtsort,
- neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk (erhältlich im Standesamt, bei dem die letzte Ehe geschlossen wurde).
- Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen (zum Beispiel Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurkunden).
Sollten Sie außerdem gemeinsame Kinder haben, benötigen wir noch folgende Dokumente:
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister je gemeinsamem Kind (erhältlich im Standesamt des Geburtsortes des jeweiligen Kindes),
- falls der Vater des Kindes nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist, ist zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung vorzulegen.