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Beide Verlobte sind ledig und ...

...haben keine gemeinsamen Kinder:    

  • gültige Personalausweise oder Reisepaesse beider Verlobten,                
  • neu ausgestellte, beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister (zu erhalten beim Standesamt an Ihrem Geburtsort).

oder haben gemeinsame Kinder:

  • gültige Personalausweise oder Reisepaesse beider Verlobten,
  • neu ausgestellte, beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister (zu erhalten beim Standesamt an Ihrem Geburtsort),
  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister je gemeinsamem Kind (erhältlich im Standesamt des Geburtsortes des jeweiligen Kindes),
  • falls der Vater des Kindes nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist, ist zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung vorzulegen.