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Persönliche Anmeldung

Die Eheschließung soll von beiden Verlobten persönlich angemeldet werden.

Ist einer von Ihnen an einer persönlichen Vorsprache im Standesamt Erkrath gehindert, muss mit einer Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (Beitrittserklärung) dargelegt werden, dass die nicht anwesende Person mit der Anmeldung der Eheschließung durch die antragstellende Person einverstanden ist.

Können Sie beide aus wichtigem Grund nicht ins Standesamt kommen, können Sie mit der Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (Beitrittserklärung) einen Bevollmächtigten mit der Anmeldung der Eheschließung beauftragen.