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Zuständigkeit

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung einer Eheschließung ist das Standesamt der Gemeinde, in welcher einer der beiden verlobten Personen ihren Wohnsitz hat.

Hat eine Verlobte oder ein Verlobter mehrere Wohnsitze oder haben die Verlobten unterschiedliche Wohnsitze in jeweils anderen Orten, so können die Verlobten auswählen, an welchem (Wohnsitz-)Standesamt sie die Anmeldung der Eheschließung durchführen wollen.

Ist eine der verlobten Personen nicht in Erkrath gemeldet, muss diese bei der Anmeldung der Eheschließung eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (nicht älter als 14 Tage) vom Bürgerbüro deren Wohnortes vorlegen.

Sie wohnen beide nicht in Erkrath?

Sollten Sie beide nicht in Erkrath wohnhaft sein, so müssen Sie zunächst in Ihrem (Wohnsitz-)Standesamt die Eheschließung anmelden.

Erst wenn die Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind, lassen Sie sich von Ihrem zuständigen Standesamt die vollständigen Unterlagen für die Eheschließung in einem verschlossenen Umschlag aushändigen oder lassen Sie die Unterlagen direkt von Ihrem (Wohnsitz)-Standesamt an das Standesamt Erkrath per Post zusenden.