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Leistungsanspruch

Der anspruchsberechtigte Personenkreis erhält auf Antrag Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Neben den Regelsätzen werden die Kosten zur Unterkunft und Krankenhilfe gewährt. Vorhandenes Einkommen oder Vermögen wird gegengerechnet. Ebenso können Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch genommen werden, zum Beispiel für die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder eine Lernförderung.

Bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern handelt es sich um Personen, die aus Gründen der politischen Verfolgung ihr Heimatland verlassen haben und in Deutschland Asyl suchen. Für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes, die Unterbringung sowie die Betreuung während des Asylverfahrens ist die Stadt Erkrath zuständig.

Daneben werden Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler betreut. Dies sind deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten, die im Wege eines speziellen Aufnahmeverfahrens ihren Aufenthalt in Deutschland begründet haben.