Sprungziele
Seiteninhalt

Anmeldung von Geburten

Nach der Geburt Ihres Kindes ist diese innerhalb einer Woche dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Zuständigkeit

Die Geburt eines Kindes wird von dem Standesamt beurkundet, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.

Ist Ihr Kind in einem Krankenhaus geboren worden, erhalten Sie in der Regel eine schriftliche Anzeige über die Geburt vom Krankenhaus zur Unterschrift vorgelegt. Das Krankenhaus leitet diese schriftliche Geburtsanzeige an das zuständige Standesamt am Ort des Krankenhauses weiter. Dieses Standesamt beurkundet die Geburt.

Ist Ihr Kind im Stadtgebiet von Erkrath geboren worden, ist die Geburt dem Standesamt in Erkrath mündlich anzuzeigen. Hierzu legen Sie bitte eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme vor, die bei der Geburt des Kindes dabei waren.

Vornamen des Kindes

Bei der mündlichen Geburtsanzeige im Standesamt werden Sie gefragt, wie Ihr neugeborenes Kind heißen soll. Sie können aber auch die schriftliche Erklärung zu den Vornamen zu Hause ausfüllen und zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bzw. der Bescheinigung der Hebamme im Standesamt vorlegen. Bitte achten Sie auf die Richtigkeit und korrekte Schreibweise des oder der angegebenen Vornamen(s) des Kindes. Nach der Beurkundung der Geburt durch das Standesamt sind Änderungen der Vornamen nicht mehr möglich.

Zulässigkeit des Vornamens

Für Jungen sind nur männliche, für Mädchen nur weibliche Vornamen zulässig. Nur der Vorname Maria darf ausnahmsweise auch Jungen gegeben werden; in diesem Falle muss der Junge aber eine oder mehrere weitere männliche Vornamen besitzen. Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, dürfen nicht gewählt werden. Lässt ein Vorname Zweifel über das Geschlecht des Kindes aufkommen, so ist dem Kind ein weiterer, den Zweifel ausschließender, Vorname zu geben.

Kontakt zum Standesamt

Persönliche Rücksprachen vor Ort sind derzeit nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die entsprechenden Rufnummern sind unter „Ansprechperson“ hinterlegt.

Generelle Anfragen können zudem auch per Mail an standesamt@erkrath.de geschickt werden. Informationen per Fax senden Sie bitte an die Faxnummer 0211 2407-3403.