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Zulässigkeit des Vornamens

Für Jungen sind nur männliche, für Mädchen nur weibliche Vornamen zulässig. Nur der Vorname Maria darf ausnahmsweise auch Jungen gegeben werden; in diesem Falle muss der Junge aber eine oder mehrere weitere männliche Vornamen besitzen. Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, dürfen nicht gewählt werden. Lässt ein Vorname Zweifel über das Geschlecht des Kindes aufkommen, so ist dem Kind ein weiterer, den Zweifel ausschließender, Vorname zu geben.