Vornamen des Kindes
Bei der mündlichen Geburtsanzeige im Standesamt werden Sie gefragt, wie Ihr neugeborenes Kind heißen soll. Sie können aber auch die schriftliche Erklärung zu den Vornamen zu Hause ausfüllen und zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bzw. der Bescheinigung der Hebamme im Standesamt vorlegen. Bitte achten Sie auf die Richtigkeit und korrekte Schreibweise des oder der angegebenen Vornamen(s) des Kindes. Nach der Beurkundung der Geburt durch das Standesamt sind Änderungen der Vornamen nicht mehr möglich.
Zulässigkeit des Vornamens
Für Jungen sind nur männliche, für Mädchen nur weibliche Vornamen zulässig. Nur der Vorname Maria darf ausnahmsweise auch Jungen gegeben werden; in diesem Falle muss der Junge aber eine oder mehrere weitere männliche Vornamen besitzen. Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, dürfen nicht gewählt werden. Lässt ein Vorname Zweifel über das Geschlecht des Kindes aufkommen, so ist dem Kind ein weiterer, den Zweifel ausschließender, Vorname zu geben.