Sprungziele
Seiteninhalt

Zuständigkeit

Die Geburt eines Kindes wird von dem Standesamt beurkundet, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.

Ist Ihr Kind in einem Krankenhaus geboren worden, erhalten Sie in der Regel eine schriftliche Anzeige über die Geburt vom Krankenhaus zur Unterschrift vorgelegt. Das Krankenhaus leitet diese schriftliche Geburtsanzeige an das zuständige Standesamt am Ort des Krankenhauses weiter. Dieses Standesamt beurkundet die Geburt.

Ist Ihr Kind im Stadtgebiet von Erkrath geboren worden, ist die Geburt dem Standesamt in Erkrath mündlich anzuzeigen. Hierzu legen Sie bitte eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme vor, die bei der Geburt des Kindes dabei waren.