Gültigkeitsbereich
Der Parkausweis ist bei seiner Verwendung gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeuges auszulegen. Die Benutzung des Behindertenparkausweises ist im gesamten Geltungsbereich der deutschen Straßenverkehrsordnung möglich. Bei einer Benutzung im Ausland sind die dort eingeführten Verkehrsregeln anzuwenden.