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Vorraussetzung und Beantragung

Voraussetzung für die Ausstellung eines Parkausweises für Schwerbehinderte ist der Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkmal „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder „Bl“ (blind) oder die Feststellung einer Fehlbildung der Gliedmaßen (beidseitige Amelie oder Phokomelie) oder einer vergleichbaren Funktionsbeeinträchtigung.

Zur Beantragung sind erforderlich:

  • eine Kopie des Schwerbehindertenausweises,
  • ein aktuelles Lichtbild.

Ansonsten ist der Antrag formlos im Bürgerbüro zu stellen. Die Antragstellerin oder der Antragsteller kann sich durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Parkausweis wird durch die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Erkrath ausgestellt und der Antragsstellerin oder dem Antragsteller zugesandt.