Ordnungswidrigkeiten
Die Durchführung eines dem Fachbereich Einwohner · Ordnung nicht angezeigten Brauchtumsfeuers und Zuwiderhandlungen gegen die verbindlichen Regeln des Brauchtumsfeuers stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.