Verlängerung eines Kinderreisepasses
Kinderreisepässe können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres nur noch bis Ende des Jahres 2023 verlängert werden. Nach dem 01.01.2024 muss ein neuer Reisepass für das Kind beantragt werden (siehe oben).
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ausschließlich vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer zulässig. Mit Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen. Für die Verlängerung wird ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild benötigt. Bei der Antragstellung müssen ein Elternteil und das Kind anwesend sein.
Wird der Antrag durch ein Elternteil gestellt, ist von dem zweiten Elternteil eine Einverständniserklärung bzw. ein Nachweis über das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorzulegen.
Die Verlängerung eines Kinderreisepasses kostet 6,00 Euro und wird direkt im Bürgerbüro vorgenommen.