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Verlängerung eines Kinderreisepasses

Kinderreisepässe werden bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ausschließlich vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer zulässig. Mit Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen. Für die Verlängerung wird ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt. Bei der Antragstellung müssen ein Elternteil und das Kind anwesend sein.

Wird der Antrag durch ein Elternteil gestellt, ist von dem zweiten Elternteil eine Einverständniserklärung bzw. ein Nachweis über das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorzulegen.

Die Verlängerung eines Kinderreisepasses kostet 6,00 Euro und wird direkt im Bürgerbüro vorgenommen.

Online-Terminvereinbarung zur Aktualisierung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses